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Art. 2 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein

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Art. 2 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein

1. Die zur Ableitung des Lörracher Schmutzwassers auf baselstädtischem Gebiete bestimmten Kanäle bleiben ein Bestandteil des baselstädtischen Kanalisationsnetzes und werden zur Ableitung von Schmutzwasser aus dem Kanton mitbenutzt. Die Stadt Lörrach ist jedoch befugt, zu verlangen, dass an der Grenze jederzeit eine Schmutzwassermenge von insgesamt 550 Liter pro Sekunde aus ihrem Kanalnetz aufgenommen werde, und zwar im Maximum 350 Liter aus dem Kanal längs der Wiese und im Maximum 200 Liter aus dem Kanal in der Strasse Lörrach-Basel.

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