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Art. 14 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein

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Art. 14 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein

1. Der gegenwärtige Vertrag soll in Wirksamkeit treten, nachdem er auf Seiten des Kantons Basel-Stadt vom Grossen Rate und eventuell durch die Gesamtheit der Stimmberechtigten sowie vom Schweizerischen Bundesrate, auf Seiten der Stadt Lörrach vom Bürgerausschuss sowie vom Grossherzogl. Bad. Ministerium des Innern genehmigt sein wird.

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