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Art. 12 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein

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Art. 12 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein

1. Im übrigen wird der gegenwärtige Vertrag zunächst auf 40 Jahre abgeschlossen und gilt jeweilen, wenn er nicht fünf Jahre vor seinem Ablauf gekündigt wird, als stillschweigend um weitere zehn Jahre verlängert.

2. Als Anfangstermin für die Berechnung dieser Fristen gilt der Tag, an welchem die Ableitung des Lörracher Schmutzwassers über die Landesgrenze beginnt.

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