784.710
CH-BS
Art. 1 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein
Art. 1 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein
1. Der Kanton Basel-Stadt und die Einwohnergemeinde der Stadt Basel verpflichten sich, das Schmutzwasser der Stadt Lörrach in das Basler Kanalisationsnetz aufzunehmen und nach dem Rhein abzuführen.
2. Der Kanton wird zu diesem Zweck innerhalb zwei Jahren, vom Inkrafttreten dieses Vertrages an gerechnet, die zur Aufnahme des Schmutzwassers erforderlichen Kanäle bis zur Landesgrenze bauen lassen. Massgebend für deren Ausführung wird der dem gegenwärtigen Vertrag beigelegte, beiderseits unterzeichnete Plan sein.