Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
784.710 CH-BS

Art. 1 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein

1. Der Kanton Basel-Stadt und die Einwohnergemeinde der Stadt Basel verpflichten sich, das Schmutzwasser der Stadt Lörrach in das Basler Kanalisationsnetz aufzunehmen und nach dem Rhein abzuführen.

2. Der Kanton wird zu diesem Zweck innerhalb zwei Jahren, vom Inkrafttreten dieses Vertrages an gerechnet, die zur Aufnahme des Schmutzwassers erforderlichen Kanäle bis zur Landesgrenze bauen lassen. Massgebend für deren Ausführung wird der dem gegenwärtigen Vertrag beigelegte, beiderseits unterzeichnete Plan sein.

Kanton Basel-Stadt 784.710 Art. 2 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →