784.300
CH-BS
§ 4 Verordnung über die Gebühren der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt - Gebühren für Kontrollen und Dienstleistungen betreffend Gebäude und Grundstücksentwässerung
§ 4 Verordnung über die Gebühren der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt · Gebühren für Kontrollen und Dienstleistungen betreffend Gebäude und Grundstücksentwässerung
1. Für die Kontrolle, die Abnahme und das Einmessen einer Hausanschlussleitung wird eine pauschale Gebühr von CHF 200 erhoben.
2. Für Kontrollen aus besonderem Anlass (z.B. Verstopfungen, Eindringen von Ratten, Wassereinbrüche, von der Bauherrschaft verschuldete Nachkontrollen) werden die Gebühren nach dem Aufwand berechnet.
3. Für das Verschliessen von Hausanschlüssen werden folgende Gebühren nach dem Aufwand erhoben
a) für den ersten Anschluss: CHF 400 bis CHF 1'000
b) für jeden weiteren Anschluss im gleichen Kanal: CHF 100 bis CHF 300.