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§ 3 Verordnung über die Gebühren der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt - Gebühren für andere Entscheide

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§ 3 Verordnung über die Gebühren der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt · Gebühren für andere Entscheide

1. Die Gebühr für alle anderen Entscheide beträgt je nach Aufwand CHF 200 bis CHF 2'000.

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