784.300
CH-BS
§ 3 Verordnung über die Gebühren der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt - Gebühren für andere Entscheide
§ 3 Verordnung über die Gebühren der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt · Gebühren für andere Entscheide
1. Die Gebühr für alle anderen Entscheide beträgt je nach Aufwand CHF 200 bis CHF 2'000.