784.300
CH-BS
§ 2 Verordnung über die Gebühren der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt - Gebühren für Entscheide über Kanalisationsbegehren
§ 2 Verordnung über die Gebühren der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt · Gebühren für Entscheide über Kanalisationsbegehren
1. Die Gebühr für den Entscheid über Kanalisationsbegehren beträgt je nach Aufwand CHF 50 bis CHF 5'000.
2. Die Gebühr für den Entscheid über die Verlängerung der Geltungsdauer einer Kanalisationsbewilligung beträgt je nach Aufwand CHF 50 bis CHF 300.
3. Bei Projektänderungen (Planaustausch) beträgt die Gebühr je nach Aufwand CHF 150 bis CHF 1'000.
4. Für Entscheide über die Befreiung von Abwassergebühren wird eine pauschale Gebühr von CHF 50 erhoben.