Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
783.410 S1 CH-BS

§ 5 Verordnung über Grundwasserschutzzonen und Gewässerschutzbereiche (Grundwasserverordnung) - 5. Öffentlichkeit

Festlegung der Grundwasserschutzzonen und der Gewässerschutzbereiche
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Grundwasserverordnung · 5. Öffentlichkeit

1. Die Zonenkarten liegen im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sowie beim Gewässerschutzamt, beim Hochbau- und Planungsamt, beim Bauinspektorat, bei den Industriellen Werken Basel sowie bei den Gemeindeverwaltungen Bettingen und Riehen zur Einsicht auf.

← § 4 Grundwasserverordnung Verordnung über Grundwasserschutzzonen und Gewässerschutzbereiche (Grundwasserverordnung) - 1. Zonenkarten § 6 Grundwasserverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →