Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
783.410 S1 CH-BS

§ 3 Verordnung über Grundwasserschutzzonen und Gewässerschutzbereiche (Grundwasserverordnung) - 3. Einsprachen

Festlegung der Grundwasserschutzzonen und der Gewässerschutzbereiche
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§ 3 Grundwasserverordnung · 3. Einsprachen

1. Gegen die Entwürfe der Zonenkarten kann während der Auflagefrist Einsprache erhoben werden. Die Einsprachen sind schriftlich einzureichen und zu begründen.

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