Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
783.410 S1 CH-BS

§ 1 Verordnung über Grundwasserschutzzonen und Gewässerschutzbereiche (Grundwasserverordnung) - 1. Zonenkarten

Festlegung der Grundwasserschutzzonen und der Gewässerschutzbereiche
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Grundwasserverordnung · 1. Zonenkarten

1. Die Grenzen der Grundwasserschutzzonen S 1, S 2 und S 3 und der Gewässerschutzbereiche A, B und C sind nach Kriterien des Bundesrechts in Zonenkarten festzulegen.

2. Die Grundwasserschutzzone S 2 wird nach dem Gesetz über Grundwasserschutzzonen in Gebiete ausserhalb der Bauzone (S 2a) und innerhalb der Bauzone (S 2b) unterteilt.

Verordnung über Grundwasserschutzzonen und Gewässerschutzbereiche (Grundwasserverordnung) - 1. Zonenkarten § 2 Grundwasserverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →