Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
783.400 S3Z3 CH-BS

§ 13 Gesetz über Grundwasserschutzzonen

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Gesetz über Grundwasserschutzzonen

1. Das Gesetz vom 1. Juni 1969 zur Erhaltung der Grundwasserschutzzone Lange Erlen ist aufgehoben.

← § 12 Gesetz über Grundwasserschutzzonen Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →