782.100
CH-BS
§ 7 Lärmschutzverordnung Basel-Stadt (LSV BS) - 2. Kosten
Lärmreklamationen
§ 7 LSV BS · 2. Kosten
1. Verlangt jemand eine fachtechnische Lärmbeurteilung, so kann die Vollzugsbehörde ihre Durchführung von einem Kostenvorschuss abhängig machen.
2. Zeigt die Beurteilung, dass eine Reklamation unbegründet war, so können die Kosten dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin überbunden werden.
3. Zeigt die Beurteilung, dass die Reklamation begründet war, so trägt der Verursacher bzw. die Verursacherin die Kosten.