782.100
CH-BS
§ 5 Lärmschutzverordnung Basel-Stadt (LSV BS)
Ergänzungen des Bundesrechts
§ 5 LSV BS
1. Der Kanton kann im Rahmen der verfügbaren Mittel die Kosten für Schallschutzfenster ersetzen, wenn bei mindestens einem Fenster einer lärmbelasteten Fassade der Beurteilungspegel den Alarmwert erreicht.
2. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der betroffenen Liegenschaft muss ein schriftliches Gesuch an das Amt für Umwelt und Energie einreichen.