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782.100 CH-BS

§ 4 Lärmschutzverordnung Basel-Stadt (LSV BS) - 2. Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden

Ergänzungen des Bundesrechts
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§ 4 LSV BS · 2. Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden

1. Ist der Kanton Eigentümer einer lärmigen ortsfesten Anlage, so verzichtet er darauf, einen Nachweis nach Art. 20 Abs. 2 USG zu erbringen.

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