782.100
CH-BS
§ 4 Lärmschutzverordnung Basel-Stadt (LSV BS) - 2. Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden
Ergänzungen des Bundesrechts
§ 4 LSV BS · 2. Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden
1. Ist der Kanton Eigentümer einer lärmigen ortsfesten Anlage, so verzichtet er darauf, einen Nachweis nach Art. 20 Abs. 2 USG zu erbringen.