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781.200 LHV CH-BS

§ 5 Verordnung über die Lufthygiene (LHV)

Schadstoffarme Heizungsanlagen (§ 8 Abs. 3 USG BS)
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§ 5 LHV

1. Als schadstoffarme Heizungsanlagen gelten insbesondere der Anschluss an einen Wärmeverbund, Anlagen zur Abwärmenutzung, Wärmepumpen, Anlagen zur Nutzung von Erdwärme und Solarheizungen.

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