781.200
LHV
CH-BS
§ 5 Verordnung über die Lufthygiene (LHV)
Schadstoffarme Heizungsanlagen (§ 8 Abs. 3 USG BS)
§ 5 LHV
1. Als schadstoffarme Heizungsanlagen gelten insbesondere der Anschluss an einen Wärmeverbund, Anlagen zur Abwärmenutzung, Wärmepumpen, Anlagen zur Nutzung von Erdwärme und Solarheizungen.