Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
781.200 LHV CH-BS

§ 2 Verordnung über die Lufthygiene (LHV) - 1. Allgemeines

Meldepflicht (§ 6 USG BS)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 LHV · 1. Allgemeines

1. Das AUE führt eine Liste der Anlagen, die gemäss § 6 Abs. 1 USG BS vor der ersten Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen gemeldet werden müssen.

2. Der Antrag auf Erteilung einer Bewilligung gilt als Meldung. Die Bewilligungsbehörde stellt ein Exemplar der erteilten Bewilligung dem AUE zu.

← § 1 LHV Verordnung über die Lufthygiene (LHV) § 3 LHV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →