780.360
CH-BS
§ 9 Verordnung über die Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektroautos (Verordnung Ladeinfrastruktur) - Entscheid
§ 9 Verordnung Ladeinfrastruktur · Entscheid
1. Das AUE entscheidet innert zwei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen über die Gewährung oder Ablehnung von Förderbeiträgen.
2. Der Entscheid wird der gesuchstellenden Person schriftlich mitgeteilt. Diese kann innert 30 Tagen nach Erhalt beim AUE den Erlass einer Verfügung verlangen.
3. Förderbeiträge werden innert 60 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung bzw. nach Rechtskraft der Verfügung ausbezahlt.