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780.360 CH-BS

§ 1 Verordnung über die Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektroautos (Verordnung Ladeinfrastruktur) - Gegenstand

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§ 1 Verordnung Ladeinfrastruktur · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt die Organisation und die Verwaltung des Fonds über die Ausrichtung von Förderbeiträgen für Ladeinfrastrukturen für Elektroautos (nachfolgend Fonds) sowie das Verfahren zu den Fördergesuchen gemäss § 16a ff. USG BS.

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