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780.350 VuV CH-BS

§ 7 Verordnung über umweltfreundliche Verkehrsmittel (VuV) - Erhebung der Gesamtverkehrsleistung des privaten Motorfahrzeugverkehrs

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§ 7 VuV · Erhebung der Gesamtverkehrsleistung des privaten Motorfahrzeugverkehrs

1. Die Veränderung der Gesamtverkehrsleistung des privaten Motorfahrzeugverkehrs wird jährlich erhoben. Sie wird aufgrund der Veränderung der Verkehrsbelastungen an ausgewählten Zählquerschnitten hochgerechnet, wobei nach Strassenkategorien unterschieden wird.

2. Der Anteil an emissionsarmen, klima- und ressourcenschonenden Fahrzeugen wird pauschal für die ganze Stadt auf der Basis der Gesamtmenge der im Kanton Basel-Stadt zugelassenen Fahrzeuge oder anderer geeigneter Daten abgeschätzt.

3. Die Höhe der Fahrleistung des privaten Motorfahrzeugverkehrs wird in der Regel alle fünf Jahre mit Hilfe eines Gesamtverkehrsmodells abgeschätzt.

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