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§ 5 Verordnung über den Mobilitätsfonds (Mobilitätsfondsverordnung) - Von der Beitragsvergabe ausgeschlossene Projekte Dritter

Projekte Dritter
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§ 5 Mobilitätsfondsverordnung · Von der Beitragsvergabe ausgeschlossene Projekte Dritter

1. Für laufende und bereits umgesetzte Projekte, Konzepte ohne konkrete Umsetzungsabsicht sowie für Instandhaltungs- und Erhaltungsprojekte, reine Forschungsprojekte und reine Kommunikationsprojekte werden keine Beiträge vergeben.

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