780.300
CH-BS
§ 5 Verordnung über den Mobilitätsfonds (Mobilitätsfondsverordnung) - Von der Beitragsvergabe ausgeschlossene Projekte Dritter
Projekte Dritter
§ 5 Mobilitätsfondsverordnung · Von der Beitragsvergabe ausgeschlossene Projekte Dritter
1. Für laufende und bereits umgesetzte Projekte, Konzepte ohne konkrete Umsetzungsabsicht sowie für Instandhaltungs- und Erhaltungsprojekte, reine Forschungsprojekte und reine Kommunikationsprojekte werden keine Beiträge vergeben.