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§ 13 Verordnung über den Mobilitätsfonds (Mobilitätsfondsverordnung) - Höhe der Beiträge

Projektentwicklung
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§ 13 Mobilitätsfondsverordnung · Höhe der Beiträge

1. Im Rahmen der Projektentwicklung können Planungsaufwendungen mitfinanziert werden, die dazu dienen, die Projektideen so weit auszuarbeiten, dass ihre Eignung für den Mobilitätsfonds beurteilt werden kann.

2. Nominal wird pro Projektidee ein Gesamtbeitrag von maximal Fr. 200'000 vergeben.

3. Für Projektideen, die ausserhalb des Kantons liegen, beträgt die Finanzierung maximal 50 % der nachgewiesenen Kosten. Für Projektideen, die im Kanton Basel-Stadt liegen, können auch über 50 % der nachgewiesenen Kosten mitfinanziert werden. Die Finanzierung von Projektideen, die sowohl inner- als auch ausserhalb des Kantons liegen, bemisst sich nach dem Perimeter und dem zu erwartenden Nutzen für das Gesamtverkehrssystem im Kantonsgebiet.

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