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§ 10 Verordnung über den Mobilitätsfonds (Mobilitätsfondsverordnung) - Höhe der Beiträge

Projekte Basel-Stadt
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§ 10 Mobilitätsfondsverordnung · Höhe der Beiträge

1. Projekte Basel-Stadt können über den Mobilitätsfonds mitfinanziert werden.

2. Projekte, die die Kantonsgrenze überschreiten, können für die ausserkantonalen Teile über die Projektgesuche Dritter mitfinanziert werden.

3. Projekte an der Schnittstelle zu den Gemeinden Bettingen und Riehen können für die kommunalen Teile über die Projektgesuche Dritter mitfinanziert werden.

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