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780.200 CH-BS

§ 7 Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Kanton Basel-Stadt (UVPV BS)

UVP-Verfahren des Bundes
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§ 7 UVPV BS

1. § 6 gilt sinngemäss, wenn der Kanton zu einer Stellungnahme in einem Verfahren des Bundes eingeladen wird.

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