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§ 5 Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Kanton Basel-Stadt (UVPV BS)

Bekanntmachung
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§ 5 UVPV BS

1. Das Gesuch wird nach den Vorschriften über das massgebliche Verfahren öffentlich bekanntgemacht. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und auf die Offenlegung des Berichts ist besonders hinzuweisen.

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