780.200
CH-BS
§ 3 Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Kanton Basel-Stadt (UVPV BS)
Richtlinien
§ 3 UVPV BS
1. Die Koordinationsstelle Umweltschutz erlässt im Einvernehmen mit den Umweltschutzfachstellen Richtlinien für die Erstellung des Pflichtenheftes und des Hauptberichts (Art. 8 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 2 UVPV).