Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
780.200 CH-BS

§ 3 Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Kanton Basel-Stadt (UVPV BS)

Richtlinien
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 UVPV BS

1. Die Koordinationsstelle Umweltschutz erlässt im Einvernehmen mit den Umweltschutzfachstellen Richtlinien für die Erstellung des Pflichtenheftes und des Hauptberichts (Art. 8 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 2 UVPV).

← § 2 UVPV BS Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Kanton Basel-Stadt (UVPV BS) § 4 UVPV BS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →