780.100
USG
CH-BS
§ 47 Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) - Umweltverträglichkeitsprüfung
Organisation, Vollzug und Verfahren
§ 47 USG BS · Umweltverträglichkeitsprüfung
1. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung prüfen die Umweltschutzfachstellen des Kantons auch, ob die geplante Anlage den kantonalen Vorschriften über den Umweltschutz entspricht.