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780.100 USG CH-BS

§ 47 Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) - Umweltverträglichkeitsprüfung

Organisation, Vollzug und Verfahren
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§ 47 USG BS · Umweltverträglichkeitsprüfung

1. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung prüfen die Umweltschutzfachstellen des Kantons auch, ob die geplante Anlage den kantonalen Vorschriften über den Umweltschutz entspricht.

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