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780.100 USG CH-BS

§ 38 Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) - Schneeräumung, Bekämpfung von Glatteis

Belastungen des Bodens
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§ 38 USG BS · Schneeräumung, Bekämpfung von Glatteis

1. Der Regierungsrat kann Gebiete bezeichnen, in denen die Verwendung von bestimmten Auftaumitteln zur Schneeräumung und zur Bekämpfung von Glatteis im Interesse der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit oder der Vegetation verboten ist.

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