§ 35 Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) - Bodenuntersuchungen
§ 35 USG BS · Bodenuntersuchungen
1. Landwirtschaftliche Betriebe und gewerbsmässige Gärtnereien müssen den Boden, den sie bewirtschaften, regelmässig auf wesentliche Bodeneigenschaften und den Gehalt an Pflanzennährstoffen untersuchen lassen.
2. Der Kanton und die Landgemeinden sorgen dafür, dass der bewirtschaftete Boden in Familien- und Pflanzlandgärten regelmässig untersucht wird.
3. Der Kanton sorgt wenn nötig dafür, dass die Bodenproben in Laboratorien analysiert und ausgewertet werden. Er kann dabei finanzielle Unterstützungen gewähren.
4. Der Kanton sorgt dafür, dass landwirtschaftliche Betriebe, Gärtnereien und andere Betroffene entsprechend den Untersuchungsresultaten über eine umweltverträgliche Bodenbewirtschaftung und Düngung beraten werden. Die Beratung ist kostenlos.