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USG
CH-BS
§ 17 Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) - Finanzielle Unterstützung von Parkierungsanlagen
Immissionsschutz - Umweltbelastungen aus dem Verkehr - Ruhender privater Motorfahrzeugverkehr
§ 17 USG BS · Finanzielle Unterstützung von Parkierungsanlagen
1. Jede finanzielle Unterstützung des Baus und Betriebs von Parkierungsanlagen für motorisierte Privatfahrzeuge durch den Kanton oder die Gemeinden Bettingen oder Riehen ist verboten.
2. Dieses Verbot gilt nicht für
a) Park-and-Ride-Anlagen nach § 19;
b) * Anwohnendenparkplätze in Quartierparkings nach § 19bis;
c) * Ladeinfrastrukturen für Elektroautos nach § 16b.
3. ...