780.100
USG
CH-BS
§ 16f Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) - Förderkriterien
Immissionsschutz - Umweltbelastungen aus dem Verkehr - Ruhender privater Motorfahrzeugverkehr
§ 16f USG BS · Förderkriterien
1. Förderbeitragsberechtigt sind Ladeinfrastrukturen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt.
2. Die Ladeinfrastruktur umfasst die Grundinstallation unter Ausschluss der Ladestationen.
3. Förderbeiträge werden nur ausgerichtet, wenn die Ladeinfrastruktur mit einem separaten Stromzähler für die Erhebung des ZEM ausgerüstet wird.