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780.100 USG CH-BS

§ 16f Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) - Förderkriterien

Immissionsschutz - Umweltbelastungen aus dem Verkehr - Ruhender privater Motorfahrzeugverkehr
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§ 16f USG BS · Förderkriterien

1. Förderbeitragsberechtigt sind Ladeinfrastrukturen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt.

2. Die Ladeinfrastruktur umfasst die Grundinstallation unter Ausschluss der Ladestationen.

3. Förderbeiträge werden nur ausgerichtet, wenn die Ladeinfrastruktur mit einem separaten Stromzähler für die Erhebung des ZEM ausgerüstet wird.

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