780.100
USG
CH-BS
§ 16a Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) - Lademöglichkeiten für Elektroautos
Immissionsschutz - Umweltbelastungen aus dem Verkehr - Ruhender privater Motorfahrzeugverkehr
§ 16a USG BS · Lademöglichkeiten für Elektroautos
1. Der Kanton sorgt dafür, dass eine genügende Anzahl öffentlich zugänglicher Parkplätze mit Lademöglichkeiten für Elektroautos ausgerüstet ist. Er kann diese Aufgabe an Dritte übertragen.
2. Der Kanton fördert die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für Elektroautos auf privatem und öffentlichem Grund.