772.830
CH-BS
§ 4 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Wasser - Spezialverträge
§ 4 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Wasser · Spezialverträge
1. Bei einem Trinkwasserbezug von mehr als 120'000 m³ pro Jahr kann der Wasserpreis durch einen Spezialvertrag festgelegt werden.
2. Bei einem reinen Brauchwasserbezug von mehr als 100'000 m³ pro Jahr kann der Wasserpreis durch einen Spezialvertrag festgelegt werden.