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§ 4 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Wasser - Spezialverträge

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§ 4 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Wasser · Spezialverträge

1. Bei einem Trinkwasserbezug von mehr als 120'000 m³ pro Jahr kann der Wasserpreis durch einen Spezialvertrag festgelegt werden.

2. Bei einem reinen Brauchwasserbezug von mehr als 100'000 m³ pro Jahr kann der Wasserpreis durch einen Spezialvertrag festgelegt werden.

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