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§ 1 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Wasser - Allgemeiner Wassertarif

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§ 1 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Wasser · Allgemeiner Wassertarif

1. Anwendung

Dieser Tarif gilt für alle Benützerinnen und Benützer der Wasserversorgung; vorbehalten bleibt die Verrechnung nach §§ 2, 3 und 4.

2. Wasserpreis

Der Wasserpreis besteht aus einem Einheitspreis pro bezogenen Kubikmeter Wasser und einem Grundpreis, der anhand des Spitzendurchflusses auf der Anschlussleitung zum einzelnen Wasserzähler bestimmt wird.

3. Einheitspreis

Der Einheitspreis beträgt Fr. 1.58/m³.

4. Grundpreis

Leistungsbereich | Spitzendurchfluss | Jährlicher Grundpreis

Leistungsbereich 1 | bis 3.24 m³/h | Fr. 300

Leistungsbereich 2 | 3.25-4.32 m³/h | Fr. 420

Leistungsbereich 3 | 4.33-5.4 m³/h | Fr. 600

Leistungsbereich 4 | 5.41-9.00 m³/h | Fr. 1'200

Leistungsbereich 5 | 9.01-11.52 m³/h | Fr. 1'800

Leistungsbereich 6 | 11.53-19.80 m³/h | Fr. 2'100

Leistungsbereich 7 | 19.81-36.00 m³/h | Fr. 4'200

Leistungsbereich 8 | 36.01-54 m³/h | Fr. 6'600

Leistungsbereich 9 | 54.01-90.00 m³/h | Fr. 10'800

Leistungsbereich 10 | 90.01-252.00 m³/h | Fr. 21'000

5. Besondere Bestimmungen

a) Die Ablesung erfolgt in der Regel jährlich, mit viermonatlichen Akontozahlungen, die je ungefähr einem Drittel der Jahresrechnung entsprechen.

b) Die Abrechnung gewerblicher und industrieller Bezüger kann monatlich erfolgen.

Allgemeiner Wassertarif § 2 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Wasser →

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