§ 1 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Wasser - Allgemeiner Wassertarif
§ 1 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Wasser · Allgemeiner Wassertarif
1. Anwendung
Dieser Tarif gilt für alle Benützerinnen und Benützer der Wasserversorgung; vorbehalten bleibt die Verrechnung nach §§ 2, 3 und 4.
2. Wasserpreis
Der Wasserpreis besteht aus einem Einheitspreis pro bezogenen Kubikmeter Wasser und einem Grundpreis, der anhand des Spitzendurchflusses auf der Anschlussleitung zum einzelnen Wasserzähler bestimmt wird.
3. Einheitspreis
Der Einheitspreis beträgt Fr. 1.58/m³.
4. Grundpreis
Leistungsbereich | Spitzendurchfluss | Jährlicher Grundpreis
Leistungsbereich 1 | bis 3.24 m³/h | Fr. 300
Leistungsbereich 2 | 3.25-4.32 m³/h | Fr. 420
Leistungsbereich 3 | 4.33-5.4 m³/h | Fr. 600
Leistungsbereich 4 | 5.41-9.00 m³/h | Fr. 1'200
Leistungsbereich 5 | 9.01-11.52 m³/h | Fr. 1'800
Leistungsbereich 6 | 11.53-19.80 m³/h | Fr. 2'100
Leistungsbereich 7 | 19.81-36.00 m³/h | Fr. 4'200
Leistungsbereich 8 | 36.01-54 m³/h | Fr. 6'600
Leistungsbereich 9 | 54.01-90.00 m³/h | Fr. 10'800
Leistungsbereich 10 | 90.01-252.00 m³/h | Fr. 21'000
5. Besondere Bestimmungen
a) Die Ablesung erfolgt in der Regel jährlich, mit viermonatlichen Akontozahlungen, die je ungefähr einem Drittel der Jahresrechnung entsprechen.
b) Die Abrechnung gewerblicher und industrieller Bezüger kann monatlich erfolgen.