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§ 9 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser - Auskünfte

Allgemeine Bestimmungen
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§ 9 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser · Auskünfte

1. IWB erteilt auf Wunsch unentgeltlich Auskunft über Fragen im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung und den Wassertarifen.

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