772.800
CH-BS
§ 9 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser - Auskünfte
Allgemeine Bestimmungen
§ 9 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser · Auskünfte
1. IWB erteilt auf Wunsch unentgeltlich Auskunft über Fragen im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung und den Wassertarifen.