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§ 63 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser - Rechnungsstellung für Anschlussgebühren

Rechnungsstellung
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§ 63 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser · Rechnungsstellung für Anschlussgebühren

1. Die §§ 61 und 62 sind auch in Bezug auf die Anschlussgebühren anwendbar.

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