772.800
CH-BS
§ 63 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser - Rechnungsstellung für Anschlussgebühren
Rechnungsstellung
§ 63 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser · Rechnungsstellung für Anschlussgebühren
1. Die §§ 61 und 62 sind auch in Bezug auf die Anschlussgebühren anwendbar.