772.800
CH-BS
§ 35 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser - Kosten
Hausinstallationen
§ 35 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser · Kosten
1. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit den Hausinstallationen (inkl. Dämmung für Rohrleitungen und Armaturen) gehen zu Lasten der Kundin oder des Kunden.