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§ 35 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser - Kosten

Hausinstallationen
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§ 35 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser · Kosten

1. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit den Hausinstallationen (inkl. Dämmung für Rohrleitungen und Armaturen) gehen zu Lasten der Kundin oder des Kunden.

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