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§ 31 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser - Erlöschen der Installationsbewilligung

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§ 31 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser · Erlöschen der Installationsbewilligung

1. Eine von IWB erteilte Installationsbewilligung erlischt, wenn

a) das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit einstellt;

b) eine der Voraussetzungen, die für die Erteilung massgebend waren, dahingefallen ist, insbesondere wenn die Person, welche über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt hat, aus dem Unternehmen ausscheidet.

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