772.800
CH-BS
§ 31 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser - Erlöschen der Installationsbewilligung
Hausinstallationen
§ 31 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser · Erlöschen der Installationsbewilligung
1. Eine von IWB erteilte Installationsbewilligung erlischt, wenn
a) das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit einstellt;
b) eine der Voraussetzungen, die für die Erteilung massgebend waren, dahingefallen ist, insbesondere wenn die Person, welche über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt hat, aus dem Unternehmen ausscheidet.