772.800
CH-BS
§ 10 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser - Reklamationen
Allgemeine Bestimmungen
§ 10 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser · Reklamationen
1. Reklamationen sind schriftlich an IWB zu richten.