772.800
CH-BS
§ 1 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser
Gegenstand
§ 1 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Trinkwasser
1. Diese Ausführungsbestimmungen gelten für die Versorgung mit Trinkwasser durch IWB Industrielle Werke Basel (IWB).