772.630
CH-BS
§ 2 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Fernwärme - Spezialverträge
§ 2 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Fernwärme · Spezialverträge
1. Bei einer speziellen Bezugsstruktur, bei Bandbezug, bei unterbrechbarer Lieferung oder bei einem speziellen Verwendungszweck kann der Fernwärmepreis durch einen Spezialvertrag festgelegt werden.