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§ 2 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Fernwärme - Spezialverträge

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§ 2 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Fernwärme · Spezialverträge

1. Bei einer speziellen Bezugsstruktur, bei Bandbezug, bei unterbrechbarer Lieferung oder bei einem speziellen Verwendungszweck kann der Fernwärmepreis durch einen Spezialvertrag festgelegt werden.

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