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§ 1 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Fernwärme - Fernwärmetarif

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§ 1 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Fernwärme · Fernwärmetarif

1. Für alle Fernwärmeanwendungen gilt ein Tarif nach Massgabe der folgenden Absätze 2 und 3. Vorbehalten bleibt die Verrechnung nach § 2 (Spezialtarife).

2. Der Energiepreis besteht aus einem Einheitspreis pro bezogene Kilowattstunde und aus einem Grundpreis, der sich nach der Netzbelastung der angeschlossenen Apparate richtet. Es gilt

a) * Einheitspreis = 11,60 Rp. / kWh, inkl. Kosten für die Teilnahme am Emissionshandelssystem gemäss Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) vom 23. Dezember 2011.

b) * Grundpreis = CHF 20 / kW / Jahr, im Minimum CHF 180 / Jahr.

3. Besondere Bestimmungen

a) Die Abrechnung erfolgt in der Regel jährlich.

b) Zusätzlich sind Akontozahlungen zu leisten.

Fernwärmetarif § 2 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Fernwärme →

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