772.630
CH-BS
§ 1 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Fernwärme - Fernwärmetarif
§ 1 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Fernwärme · Fernwärmetarif
1. Für alle Fernwärmeanwendungen gilt ein Tarif nach Massgabe der folgenden Absätze 2 und 3. Vorbehalten bleibt die Verrechnung nach § 2 (Spezialtarife).
2. Der Energiepreis besteht aus einem Einheitspreis pro bezogene Kilowattstunde und aus einem Grundpreis, der sich nach der Netzbelastung der angeschlossenen Apparate richtet. Es gilt
a) * Einheitspreis = 11,60 Rp. / kWh, inkl. Kosten für die Teilnahme am Emissionshandelssystem gemäss Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) vom 23. Dezember 2011.
b) * Grundpreis = CHF 20 / kW / Jahr, im Minimum CHF 180 / Jahr.
3. Besondere Bestimmungen
a) Die Abrechnung erfolgt in der Regel jährlich.
b) Zusätzlich sind Akontozahlungen zu leisten.