772.600
CH-BS
§ 9 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Fernwärme - Auskünfte
Allgemeine Bestimmungen
§ 9 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Fernwärme · Auskünfte
1. IWB erteilt auf Wunsch unentgeltlich Auskunft über Fragen im Zusammenhang mit der Fernwärmeversorgung und den Fernwärmetarifen.