772.600
CH-BS
§ 58 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Fernwärme - Rechnungsstellung für Anschlussgebühren
Rechnungsstellung
§ 58 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Fernwärme · Rechnungsstellung für Anschlussgebühren
1. Die §§ 56 und 57 sind auch in Bezug auf die Anschlussgebühren anwendbar.