772.600
CH-BS
§ 38 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Fernwärme - Kosten
Messeinrichtungen
§ 38 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Fernwärme · Kosten
1. Die Kosten für die Messeinrichtung und deren Montage, Unterhalt, Kontrolle und Demontage gehen zu Lasten von IWB und werden über die Gebühren und Tarife finanziert. Die Einrichtung des Zählerplatzes und die Bereitstellung des Stromanschlusses (230V, max. 10A) gehen zu Lasten der Kundin oder des Kunden.