772.530
CH-BS
§ 3 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Gas - Spezialverträge
§ 3 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Gas · Spezialverträge
1. Bei einer speziellen Bezugsstruktur, bei Bandbezug, bei unterbrechbarer Lieferung oder bei einem speziellen Verwendungszweck kann der Gaspreis durch einen Spezialvertrag festgelegt werden. Zum Abschluss eines Spezialvertrags muss die Kundin oder der Kunde über eine Lastgangmessung verfügen.