772.530
CH-BS
§ 2bis Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Gas - Lieferung, Wahlrecht und Abrechnung
§ 2bis Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Gas · Lieferung, Wahlrecht und Abrechnung
1. Für die Lieferung und Abrechnung von Erdgas an Kundinnen und Kunden mit Kleinbezugstarif gemäss § 1 oder allgemeinem Gastarif gemäss § 2 gilt
a) * Die IWB liefert ab 1. Oktober 2024 standardmässig Erdgas mit einem Biogasanteil von 10%.
b) * Die Benützerinnen und Benützer haben das Recht, die Lieferung von Erdgas ohne Biogasanteil zu beantragen (Wahlrecht). Ein entsprechender Antrag kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen für die folgende Abrechnungsperiode gestellt werden. Der Antrag hat schriftlich zu erfolgen.
c) Die Abrechnung erfolgt in der Regel jährlich.
d) Zusätzlich sind Akontozahlungen zu leisten.