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§ 2bis Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Gas - Lieferung, Wahlrecht und Abrechnung

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§ 2bis Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Gas · Lieferung, Wahlrecht und Abrechnung

1. Für die Lieferung und Abrechnung von Erdgas an Kundinnen und Kunden mit Kleinbezugstarif gemäss § 1 oder allgemeinem Gastarif gemäss § 2 gilt

a) * Die IWB liefert ab 1. Oktober 2024 standardmässig Erdgas mit einem Biogasanteil von 10%.

b) * Die Benützerinnen und Benützer haben das Recht, die Lieferung von Erdgas ohne Biogasanteil zu beantragen (Wahlrecht). Ein entsprechender Antrag kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen für die folgende Abrechnungsperiode gestellt werden. Der Antrag hat schriftlich zu erfolgen.

c) Die Abrechnung erfolgt in der Regel jährlich.

d) Zusätzlich sind Akontozahlungen zu leisten.

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