§ 2 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Gas - Allgemeiner Gastarif
§ 2 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Gas · Allgemeiner Gastarif
1. Für alle Benützerinnen und Benützer der Gasversorgung, die Geräte für die Raumheizung einsetzen oder die einen massgeblichen Sommerbezug aufweisen, gilt ein allgemeiner Gastarif nach Massgabe der folgenden Absätze 2 und 3. Vorbehalten bleibt die Verrechnung nach § 3.
2. Der Energiepreis ist abhängig von der Jahresarbeit in Kilowattstunden. Er besteht aus einem Einheitspreis pro bezogene Kilowattstunde und einem Grundpreis, der sich nach der Netzbelastung der angeschlossenen Apparate richtet. Es gilt
a) * Einheitspreis 0 bis < 99'999 kWh/Jahr = 11,50 Rp./kWh, zuzüglich der jeweils geltenden CO2-Abgabe gemäss Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 23. Dezember 2011;
b) * Grundpreis 0 bis < 99'999 kWh/Jahr = 11,50 Fr./kW/Jahr, im Minimum 180 Fr./Jahr;
c) * Einheitspreis 100'000 bis 499'999 kWh/Jahr = 11,15 Rp./kWh, zuzüglich der jeweils geltenden CO2-Abgabe gemäss Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 23. Dezember 2011;
d) * Grundpreis 100'000 bis 499'999 kWh /Jahr = 15,50 Fr./kW/Jahr, im Minimum 900 Fr./Jahr;
e) * Einheitspreis ab 500'000 kWh/Jahr = 10,85 Rp./kWh, zuzüglich der jeweils geltenden CO2-Abgabe gemäss Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 23. Dezember 2011;
f) * Grundpreis ab 500'000 kWh/Jahr = 17,50 Fr./kW/Jahr, im Minimum 2'160 Fr./Jahr.
3. Der Einheitspreis reduziert sich um 0,8 Rp./kWh, falls vom Wahlrecht gemäss § 2bis Abs. 1 lit. b Gebrauch gemacht wird.
a) ...
b) ...