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§ 1 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Gas - Kleinbezugstarif

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§ 1 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Gas · Kleinbezugstarif

1. Für alle Benützerinnen und Benützer der Gasversorgung, die Gas zum Kochen, für Durchlauferhitzer, nicht aber für die Raumheizung einsetzen, gilt ein Kleinbezugstarif nach Massgabe der folgenden Absätze 2 und 3.

2. Der Energiepreis besteht aus einem Einheitspreis pro bezogene Kilowattstunde und einem festen Grundpreis pro Zähler. Es gilt

a) * Einheitspreis = 23,45 Rp./kWh, zuzüglich der jeweils geltenden CO2-Abgabe gemäss Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) vom 23. Dezember 2011;

b) * Grundpreis = 60 Fr./Jahr.

3. Der Einheitspreis reduziert sich um 0,8 Rp./kWh, falls vom Wahlrecht gemäss § 2bis Abs. 1 lit. b Gebrauch gemacht wird.

a) ...

b) ...

Kleinbezugstarif § 2 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Gas →

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