772.500
CH-BS
§ 68 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Rechnungsstellung für Anschlussgebühren
Rechnungsstellung
§ 68 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Rechnungsstellung für Anschlussgebühren
1. Die §§ 66 und 67 sind auch in Bezug auf die Anschlussgebühren anwendbar.