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§ 67 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Zahlungsverzug

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§ 67 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Zahlungsverzug

1. Die Zahlungsfrist für Rechnungen von IWB beträgt 30 Tage.

2. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann ein Verzugszins von 5 % p.a. erhoben werden.

3. Für nicht rechtzeitig bezahlte Rechnungen können Mahngebühren und Umtriebsgebühren für Inkassomassnahmen erhoben werden. Diese betragen

a) erste Mahnung gebührenfrei;

b) Mahngebühren ab zweiter Mahnung je Fr. 40;

c) Umtriebsgebühren für Inkassomassnahmen Fr. 50.

4. Vorbehalten bleibt die Einforderung weiterer Kosten im Zusammenhang mit Betreibungsverfahren.

5. Für die Verweigerung der Lieferung von Gas gilt § 61.

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