772.500
CH-BS
§ 67 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Zahlungsverzug
Rechnungsstellung
§ 67 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Zahlungsverzug
1. Die Zahlungsfrist für Rechnungen von IWB beträgt 30 Tage.
2. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann ein Verzugszins von 5 % p.a. erhoben werden.
3. Für nicht rechtzeitig bezahlte Rechnungen können Mahngebühren und Umtriebsgebühren für Inkassomassnahmen erhoben werden. Diese betragen
a) erste Mahnung gebührenfrei;
b) Mahngebühren ab zweiter Mahnung je Fr. 40;
c) Umtriebsgebühren für Inkassomassnahmen Fr. 50.
4. Vorbehalten bleibt die Einforderung weiterer Kosten im Zusammenhang mit Betreibungsverfahren.
5. Für die Verweigerung der Lieferung von Gas gilt § 61.